Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

  • 1 Allgemeines

Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen
zugrunde. Sie gelten soweit der Kunde und wir nicht schriftlich fixierte, abweichende Vereinbarungen treffen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen und ferner an, dass wir ihm die Möglichkeit verschafft haben, von deren Inhalt – insbesondere unter www.hgb-remscheid.de – Kenntnis zu erlangen.

  • 2 Aufträge und Angebote
  1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
  2. Kaufverträge kommen grundsätzlich erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden zustande.
  3. Mündliche, fernmündliche oder telegrafische Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.
  4. Die Berechnung erfolgt zu Preisen entsprechend der Preisliste, welche am Tag der Auslieferung gültig ist.
  • 3 Besondere Arten der Lieferung

Die Wahl der Versandart bleibt unserem Ermessen überlassen.

  • 4 Gefahrtragung
  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lieferwerk bzw. das Versandlager verlässt.
  2. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf dessen Kosten sowie für dessen Rechnung abgeschlossen.
  • 5 Lieferung
  1. Die Einhaltung der Lieferung bzw. Erfüllung der Leistung setzt die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden aus allen zwischen ihm und uns bestehenden Verträgen voraus.
  2. Vorbehaltlich eines höheren Schadens sind wir berechtigt, falls ein Kunde von einer Bestellung mit unserem Einverständnis zurücktritt oder, falls wir berechtigt sind, Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zu fordern, einen pauschalierten Schadenersatz, der sich nach dem vereinbarten Bruttoleistungsentgelt bemisst, zu verlangen. Im Einzelnen bemisst sich der Schadenersatz
    a) bei einem vertraglich vereinbarten Bruttoleistungsentgelt bis € 5.000,00 auf 20% des vereinbarten Bruttoleistungsentgelts.
    b) bei einem vertraglich vereinbarten Bruttoleistungsentgelt von € 5.000,00 bis € 20.000,00 auf 10% des vereinbarten Bruttoleistungsentgelts.
    c) bei einem vertraglich vereinbarten Bruttoleistungsentgelt von über € 20.000,00 auf 5% des vereinbarten Bruttoleistungsentgelts. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren, bei uns entstandenen Schaden im Einzelnen darzulegen und zu beweisen.
  3. Teillieferungen sind uns gestattet.
  • 6 Gewährleistung
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen.
  2. Mängel der gelieferten Ware, müssen binnen 4 Tagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Es wird vorausgesetzt, dass die in den Betriebsanleitungen aufgeführten Wartungen und Reinigungen durchgeführt werden und eine artgerechte Verwendung sichergestellt ist.
  4. Weitergehende Ansprüche des Käufers – insbesondere solche aus §437 Nr. 3 BGB – sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  5. Es wird vorausgesetzt, dass die in den Betriebsanleitungen aufgeführten Wartungen und Reinigungen durchgeführt werden und eine artgerechte Verwendung sichergestellt ist.
  6. Schließlich haften wir ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • 7 Zahlung
  1. Unserer Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  2. Bei Zahlung binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, falls der Kunde nicht mit der Zahlung anderer, bereits fälliger Rechnungen im Rückstand ist.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung uns gegenüber nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.
  4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz.
  • 8 Verzug des Kunden

Gerät der Kunde mit der Zahlung und der Abnahme der Ware in Verzug, so können wir nach fruchtloser Friststellung von 14 Tagen neben den Verzugszinsen entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Nach unserer Wahl können wir aber auch Erfüllung durch Abnahme und Zahlung bestehen.

  • 9 Rücktrittsrecht des Verkäufers

Wir sind berechtigt, von einem zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten, unbefriedigende Auskünfte über den Kunden eingehen oder sich nach Auftragsbestätigung bzw. Lieferung nach unserem Ermessen Zweifel an der Bonität des Kunden ergeben.

  • 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten und das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenüber dem Kunden, gleich aus welcher Geschäftsbeziehung resultierenden Zahlungs- und Sonstigen Ansprüche unsererseits vor.
  • 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.
  2. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird Remscheid vereinbart.
  3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Kunden, die Vollkaufleute sind, einschließlich für Wechsel- und Scheckklagen, ist Remscheid ausschließlicher Gerichtsstand.
  4. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, sind wir und der Kunde gehalten, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen, gewählt worden wäre.
  5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

     

     

    Remscheid, 01.01.2017